Südharzmobil

Der Landkreis Nordhausen ist gemäß § 3 Abs. 1 ÖPNV-Gesetz des Freistaates Thüringen (ThürÖPNVG) Aufgabenträger für den straßengebundenen Öffentlichen Personennahverkehr (StPNV) in seinem Kreisgebiet, die Große kreisangehörige Stadt Nordhausen ist nach § 3 Abs. 1 ThürÖPNVG i. V. m. § 6 Abs. 4 ThürKO durch Beschluss des Stadtrats Aufgabenträger für den Stadtverkehr.

Beide Aufgabenträger haben nach § 3 Abs. 2 den ÖPNV im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit als Aufgabe im eigenen Wirkungskreis zu planen, zu organisieren und zu finanzieren.

Die gemeinsam agierenden Aufgabenträger haben eine Linienbündelung vorgenommen und in ihrem Gemeinsamen Nahverkehrsplan beschlossen. Das gebildete Linienbündel „StPNV-Linien Landkreis und Stadt Nordhausen“ wurde am 29.06.2017 direkt an die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH (VBN) vergeben.

Die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH (VBN) erfüllt die Kriterien an eine Direktvergabe an einen internen Betreiber nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung (EG) 1370/2007. Es wird durch die unmittelbare Beteiligung des Landkreises in Höhe von 30 % und eine mittelbare Beteiligung über die Stadtwerke Nordhausen – Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) der Stadt Nordhausen in Höhe von 70 % am Stammkapital und deren Zusammenwirken als Behördengruppe vollständig durch die zuständige Behörde (Behördengruppe) beherrscht.

Die Verkehrsbetriebe Nordhausen GmbH (VBN) hat durch Vorlage einer Wirtschaftlichkeitstestierung vom 28.11.2014 nach dem Kriterium 4 des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in der Rechtssache „Altmark-Trans“, Az. C-280/00 vom 24.07.2003 sowie gutachterliche Prüfung der Gewinn- und Verlustrechnungen der Jahre 2015 und 2016 nachgewiesen, dass es ein mindestens durchschnittliches und gut geführtes Unternehmen ist, die gemeinwirtschaftlichen Dienstleistungen nicht zu überhöhten Kosten für die Allgemeinheit erbringt und gleichzeitig die Vorgaben des Anhangs der Verordnung (EG) 1370/2007 erfüllt.